Zahnbehandlung auf Krankenkasse
Trotz einer ausländischen Behandlung kann der Zuschuss erhalten werden.
Die von uns ausgestellten Angebote und Rechnungen werden von allen europäischen Krankenversicherern akzeptiert, da Patienten laut der europäischen Gesundheitsgesetze auch nach einer zahnärztlichen Behandlung in Ungarn Anspruch auf Erstattung haben.


Unsere Klinik ist ein Vertragspartner von der Techniker Krankenkasse, d.h. wir erledigen von Anfang an bis zur Abrechnung alle mit der Versicherungsgesellschaft verbundenen Formalitäten für Sie.

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Beratung, Behandlungsplan
Nachdem ein Angebot, eine Röntgen oder CT-Aufnahme zugeschickt wurde oder Sie an einer persönlichen teilgenommen haben und der ausgestellte Behandlungsplan für Sie geeignet ist, wird er der Krankenkasse zur Genehmigung auf dem entsprechenden Formular gesendet. Bitte beachten Sie, dass die beste Lösung ein Behandlungsplan ist, der auf einer persönlichen Beratung basiert. Die Behandlungspläne laut einer zugeschickten Röntgen- oder CT-Aufnahme sind nicht endgültig für die Krankenkasse.
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Genehmigung, Behandlungsbeginn
Laut der Genehmigung wird mit der Behandlung angefangen. Auf der Genehmigung ist schon der Zuschuss zu sehen.
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Dokumentation, Abrechnung
Am Ende der Behandlung werden alle Dokumente erstellt. Unsere Zahnklinik rechnet direkt mit der TK ab. Das bedeutet, dass Sie bei uns den Zuschuss nicht bezahlen müssen. Sie können Ihr neues Lächeln genießen, indem Sie die Dokumentation hinter sich lassen!